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Datum: 25.03.2024

Mittagsruhe beachten und Ärger mit dem Nachbarn vermeiden

Der Frühling ist da, und - wenn es mal nicht regnet -  viele Hobbygärtner beginnen nun mit Rasenmäher, Vertikutierer und Heckenschere mit den ersten Garten- und Pflegearbeiten im heimischen Garten.
Gelegentlich wird dabei im Übereifer die Mittagsruhe missachtet und es kann zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen, wenn zur falschen Zeit der Rasenmäher läuft.

Die Festsetzung der Nacht- und Mittagsruhe ist über mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt. So kommen etwa das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Niedersächsische Feiertagsgesetzes und die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ in der Gemeinde Belm zum Tragen.

Demnach sind an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen alle Tätigkeiten verboten, die „die Gesundheit Unbeteiligter“ stören. Hierzu zählen auch alle Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung verbunden sind, wie etwa das Einwerfen in Wertstoffcontainern und auch das Hämmern, Sägen, Bohren oder ähnliche handwerkliche Tätigkeiten.

Motorbetriebene Rasenmäher und Gartengeräte wie Häcksler und Laubsauger dürfen in der Zeit nicht betrieben werden. Die Einschränkungen gelten jedoch nicht für landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe sowie für Arbeiten, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden müssen oder der Beseitigung einer Notfallsituation dienen.

Bei Unklarheiten steht der Fachbereich Bürgerdienste der Gemeinde Belm mit Daniel Ziemann vom Ordnungsamt telefonisch unter 05406 505-68 beratend zur Seite.