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Datum: 12.08.2026
Kommunalwahl am 13.09.2026: Wahlbenachrichtigungen, Eintrag ins Wählerverzeichnis und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen, die am Wahltag im jeweils zuständigen Wahllokal vorgelegt werden sollen, werden etwa ab dem 12.08.2026 an alle wahlberechtigten Belmerinnen und Belmer verschickt. Diese gelten zugleich für eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl der Direktwahl der Landrätin/des Landrats. Spätestens bis zum 23. August sollen alle Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt sein. Wählen kann man aber auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Hierfür genügt die Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen geeigneten Ausweisdokuments. Der Wahlberechtigte muss jedoch im Wählerverzeichnis eingetragen sein!
Wahlberechtigte, die bis 23.08. keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend mit der Gemeinde Belm in Verbindung setzen und klären, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses besteht vom 24.08. bis spätestens 28.08. Wer am 13.09. ohne Wahlbenachrichtigung das Wahllokal aufsucht und nicht im Wählerverzeichnis steht, muss im Wahllokal zurückgewiesen werden.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 13. September, sowie gegebenenfalls am Sonntag, 27. September, jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer am Sonntag, 13.09., nicht persönlich zur Wahlurne gehen kann, kann vorab bereits per Briefwahl seine Kreuzchen machen. Angefordert werden können die Briefwahlunterlagen per Post durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte und Versand an die Gemeinde Belm oder online auf der Webseite der Gemeinde Belm. Der entsprechende Link zur Anforderung der Briefwahlunterlagen ist ab Mittwoch, 12.08.2026, 12 Uhr, auf der Webseite www.belm.de/briefwahl freigeschaltet. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Mittwoch, 19.08.2026, da zu diesem Zeitpunkt erst alle Stimmzettel vorliegen.
Die Gemeinde Belm bittet darum, für die Beantragung der Briefwahl den Erhalt der Wahlbenachrichtigungen abzuwarten.
Informationen zu der aktuellen Wahl sowie zu früheren Wahlergebnissen finden Sie unter www.belm.de/wahlen.
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