Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen
In Belm gilt die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Seit Ende März 2023 gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Belm die Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Die Gemeinde hat dazu die „Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Belm“ erlassen.
Demnach müssen Katzenhalter, die ihre Katzen außerhalb der Wohnung frei laufen lassen, die Tiere zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen lassen. Weiterhin muss jede Katze ab sofort in einer der Registrierungsdatenbanken (z.B. TASSO oder FINDEFIX - ehem. Deutsches Haustierregister) eingetragen werden. Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt für alle freilaufenden Katzen nach Vollendung des 5. Lebensmonats.
Als Katzenhalter im Sinne der Verordnung gilt übrigens auch, wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Zweck der Verordnung ist eine Reduzierung und Begrenzung der unkontrollierten Vermehrung von freilebenden Katzen aus Gründen des Tierschutzes.
Die Verordnung im Wortlaut steht auf www.belm.de/katzen.