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Informationen für Hundehalter

Auf dieser Seite finden Hundehalterinnen und Hundehalter
wichtige und nützliche Informationen rund um die Haltung
ihres vierbeinigen Freundes in der Gemeinde Belm.

Ab April gilt für alle Hunde Leinenpflicht in Wald und freier Landschaft

Zwischen dem 01. April und dem 15. Juli gilt für alle Hunde im Wald und in der freien Landschaft eine generelle Leinenpflicht. Wildtiere befinden sich in diesem Zeitraum in der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit und müssen daher besonders geschützt werden. Erfahrungsgemäß sind um diese Zeit die ersten Jungtiere auch bereits geboren.

Hundebesitzer, die ihre Tiere während der Schutzzeit frei herumlaufen lassen, müssen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Die Gemeinde Belm bittet daher alle Hundebesitzer um besondere Rücksichtnahme. Rückfragen beantwortet der Fachbereich II Bürgerdienste im Rathaus unter 05406 505-68.

Auch außerhalb der Schutzzeit dürfen Hunde nicht streunen und wildern. Die „Leinenpflicht“ außerhalb der Schutzzeiten ist in der „Verordnung der Gemeinde Belm über den Leinenzwang für Hunde“ festgehalten. Die Verordnung sowie weitere Informationen für Hundehalter in der Gemeinde Belm gibt es im Internet unter www.belm.de/hundehalter.

Hundekot gehört in den Restmüll, nicht auf den Gehsteig


Hundekot auf Gehwegen, Plätzen und Grünanlagen oder gar Kinderspielplätzen ist nicht nur kein schöner Anblick, sondern auch ein hygienisches Problem. Das muss nicht sein, schließlich gibt es in Belm bereits seit vielen Jahren als kostenlosen Service an 23 Stellen in allen Belmer Ortsteilen so genannte „Dog Stations“. An diesen Hundetoiletten können Halter kleine Mülltüten ziehen und anschließend gefüllt mit dem Geschäft ihres Vierbeiners auch wieder entsorgen. Leider werden aber immer noch zu viele Hundeführer beobachtet, die ihren Hund auf Gehwegen oder öffentlichen Grünplätzen ausführen, und sich anschließend nicht um die Hinterlassenschaft ihres Lieblings kümmern. Und das sogar, wenn eine Hundetoilette mit Tütenspender in erreichbarer Nähe ist. Auch beim Gassi gehen scheint Bequemlichkeit Trumpf zu sein – zu Lasten von Anwohnern.

„Nach einer Verunreinigung durch Kot ist die haltende, führende oder beaufsichtigende Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet“ heißt es in der Ordnungssatzung der Gemeinde Belm („Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“). Bleibt der Hundekot auf dem Gehweg liegen, begehen die Hundeführer demnach eine Ordnungswidrigkeit, die angezeigt werden kann.

Soweit muss es jedoch nicht kommen, wenn die Hundeführer künftig den kostenlosen „Dog Station“-Service nutzen. Kostenlose Tüten gibt es außerdem im Bürgerbüro.

Standorte der "Dog-Stations" in der Gemeinde Belm

"DogStations" finden Sie in den Belmer Ortsteilen an folgenden Stellen:

in Belm:
  • Konrad Adenauer Str.
  • Poststraße im großen Beet
  • Ringstr./Placken Ellern
  • Marktring auf dem Parkplatz
  • Frankfurter Str.
  • Zwischen Heideweg und Grüner Brink (kleiner Gehweg)
  • Am Anger, Spielplatz
  • Richtstättenweg/Strothmannsweg
  • Stettiner Platz
  • Bushaltestelle Heideweg/Wacholderweg
  • im Park am Ententeich, zweimal
  • Schlossstraße (im Wendehammer)
  • Astruper Weg (Eingang Benno-Veenker-Wanderweg)
in Vehrte:
  • Vehrter Meile am Geopark
  • Gehweg zum Regenrückhaltebecken Vehrte
  • Vehrter Bergstr./Farnbrink am großen Stein
  • Bushaltestelle am Friedhof
  • Wittekindsweg am Glascontainer
  • Vehrter Kirchweg, am Parkplatz der Grundschule/Dorfplatz
in Haltern:
  • am Bolzplatz Wellenstraße, Richtung Schmiedebrink
in Icker:
  • Feldweg am Bolzplatz
  • Lechtinger Straße/Icker Kirchweg (am Stromhäuschen)
  • Icker Kirchweg (Eingang Fußweg Drehlmanns Kreuz)