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Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Belm

Auf der Grundlage des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes müssen Städte und Gemeinden, die nicht einer Samtgemeinde angehören, eine Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens einer halben Stelle einstellen. Und in Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern muss die Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich beschäftigt sein. Auch wenn Belm mit rund 14.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter dieser Pflichtgrenze liegt, hat sich der Gemeinderat bereits 1996 entschieden, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich zu besetzen.

Zum 1. Februar 2023 hat Helena Schilling ihren Dienst bei der Gemeinde angetreten und ist neben der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten  auch die pädagogische Leiterin des Familien- und KinderServiceBüros.

Zuvor war Helena Schilling beim SKF Bersenbrück e.V. als Sozialarbeiterin in der „Beratungsstelle- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt“ sowie dem „Frauen- und Kinderschutzhaus“ angestellt. Zu ihren Aufgabengebieten gehörten dort unter anderem Beratungen zu Krisenintervention und Gewaltschutz und Unterstützung von Frauen und Kindern in allen Lebenslagen. Schilling hat eine Zusatzausbildung als Deeskalationstrainerin absolviert und unter anderem die Straffälligenhilfe des Fachzentrums „faust“ mit begleitet.

Helena Schilling hat an Fachhochschule Osnabrück „Soziale Arbeit B.A.“ studiert.


Informationen des Gleichstellungsbüros finden Sie auf unserer Webseite hier:

Informationen des Familien- und KinderServiceBüros finden Sie auf unserer Webseite hier: