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Flüchtlingsangelegenheiten

Zahlen / Daten / Fakten

Zuletzt mit Erlass vom 29.10.2018 hat das Niedersachsen Ministerium für Inneres und Sport die Aufnahme- und Verteilquoten für das Land Niedersachsen bekannt gegeben. Hiernach entfallen auf den Landkreis Osnabrück 528 Personen. Hinzu kommen 176 Personen aus bestehender Unterquote, also aus der für den Zeitraum bis 09/2018 geltenden Quote, die nicht durch Zuweisungen geflüchteter Menschen erfüllt wurde.

Insgesamt sind damit 704 Personen im Landkreis Osnabrück aufzunehmen. Die Quote gilt voraussichtlich über das Jahresende 2019 hinaus fort. Laut aktueller Quote sind in der Gemeinde Belm 22 Personen aufzunehmen und unterzubringen; durch Aufnahme von 25 Personen ist dieses Quorum bereits übererfüllt. 

Seit 2017 sind 58 geflüchtete Menschen bei uns in der Gemeinde angekommen; zudem wurden 10 Neugeborene auf die Quote angerechnet. Die Gesamtzahl der zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung auch der Zuweisungen aus dem Zeitraum vor Dezember 2014 beträgt 208. Nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus wechselt der Personenkreis in der Regel in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II), allgemein auch Arbeitslosengeld II genannt. Während des Asylverfahrens oder bei Nichtanerkennung werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht; das trifft aktuell auf 48 Personen in Belm zu. 

Wohnraum 

Primär steht die Versorgung anerkannter Flüchtlinge mit von ihnen selbst angemietetem Wohnraum im Vordergrund. Während des laufenden Asylverfahrens oder aber bei Nichtanerkennung werden sie in der Regel von der Gemeinde in Unterkünfte eingewiesen. Derzeit beträgt der Wohnungsbestand für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen 16 Wohneinheiten, in die derzeit insgesamt 68 Personen eingewiesen sind. Anerkannte Flüchtlinge sind aufgefordert, sich um selbst angemieteten Wohnraum zu bemühen. Gesucht werden Wohnungen diverser Größen (3 ZKB bis 6 ZKB), die von den Familien selbst angemietet werden. Diese stellen sich Ihnen als Vermieter gerne persönlich vor. In der Regel erhalten sie Leistungen nach dem SGB II, so dass die Mietzahlung sichergestellt ist und aus dem Leistungsanspruch direkt an Sie erfolgen kann, sofern der vereinbarte Mietzins angemessen im Sinne des SGB II ist. 

Falls Sie einer solchen Familie eine Wohnung anbieten möchten oder eine Wohnung an die Gemeinde Belm (zur Unterbringung von Flüchtlingen) vermieten möchten, kontaktieren Sie bitte Herrn Kossenjans oder Herrn Lacfer im Belmer Rathaus. 

Sachspenden 

Mangels Lagermöglichkeiten können wir derzeit Sachspenden nur entgegennehmen, wenn sie unmittelbar gebraucht werden. Der Bedarf an einzelnen Ausstattungsgegenständen ändert sich laufend, daher freuen wir uns, wenn Sie uns informieren, was Sie spenden möchten. Im Einzelfall können dann weitere Absprachen getroffen werden. 

Kleiderspenden 

Die Flüchtlinge erhalten über den Regelbedarf unmittelbar Leistungen für die Beschaffung von Bekleidung. Zusätzlich können sie Bekleidungsstücke kostengünstig im sozialen Kaufhaus FUNDUS erwerben. Aus diesem Grund nehmen wir grundsätzlich keine Kleiderspenden entgegen. Bitte geben Sie Kleiderspenden daher bitte direkt im sozialen Kaufhaus FUNDUS ab.