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Winterdienst in der Gemeinde Belm

Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung sind die Gemeinde Belm und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Winter verpflichtet, Straßen und Gehwege bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen.

Die Streu- und Räumpflicht ist grundsätzlich Sache der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten. Diese Arbeiten können dabei auch auf beauftragte Personen wie die Mieterinnen und Mieter oder professionelle Firmen übertragen werden. Die Verantwortung für den Zustand des Gehwegs liegt jedoch immer bei der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer.

Einzelheiten sind der "Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Belm" zu entnehmen.

Bei Eis und Schnee: Streu- und Räumpflicht nicht vergessen

Die Mitarbeiter des Belmer Bauhofes sind bei Schnee und Glatteis in der Regel mit vier Streufahrzeugen im Einsatz, um zunächst die wichtigsten, örtlichen Hauptstraßen sowie die Buslinien und Bushaltestellen zu streuen und befahrbar zu machen. Neben einem Lkw mit Streuaufsatz sind drei Kleintrecker mit Streuaufsatz unterwegs. Die Bushaltestellen werden von den Mitarbeitern des Bauhofes von Hand bestreut. Zur Unterstützung des Winterdienstes hat die Gemeinde Belm außerdem Verträge mit privaten Dienstleistern geschlossen.

Das Abstreuen von Wohn– und Nebenstraßen durch die Gemeinde Belm findet zwar grundsätzlich nicht statt, „bei Eisregen oder Extremwetterlagen versuchen wir aber nach besten Kräften, auch die Wohnstraßen abzufahren“, erklärt Bürgermeister Viktor Hermeler. Zunächst sollen dabei dann die Straßen angefahren werden, die aufgrund einer Hang- oder Gefällelage eine besondere Problematik aufweisen. Hermeler: „Es muss aber jedem Bürger klar sein, dass wir mit unserem Personal nicht überall gleichzeitig sein können und bitten um Verständnis, wenn das im Einzelfall länger dauert“. Das Räumen von Wohnstraßen wird dennoch eine Ausnahme bleiben.

Grundsätzlich sind hierfür alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften im Rahmen ihrer Streu- und Räumpflicht verantwortlich. Grundlage hierfür ist die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Belm.

Demnach müssen Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,20 m auf ganzer Breite, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,20 m begehbar gehalten werden. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, des äußersten Randes der Fahrbahn freizuhalten.

Der von den Gehwegen und Gossen geräumte Schnee darf nicht auf der Fahrbahn oder dem Gehweg gelagert werden, damit der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Als Streumittel sind grundsätzlich Sand oder sonstige abstumpfende Mittel (Granulat o.ä.) zu verwenden. Beim Eisregen darf ausnahmsweise auch Streusalz zum Einsatz kommen. Die Streupflicht gilt an allen Tagen von 7 bis 20 Uhr.

Auszug aus der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung der Gemeinde Belm

(...)

§ 4 Beseitigung von Schnee und Glätte 

  1. Bei Schneefall sind Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,20 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,20 m begehbar zu halten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, des äußersten Randes der Fahrbahn freizuhalten.
  2. Die Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten, damit bei Tauwetter das Schmelzwasser abfließen kann. 
  3. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. 
  4. Die von den Gehwegen und Gossen geräumten Schnee und Eismassen müssen so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert wird. 
  5. Bei Glätte sind zur Sicherung des Fußgängerverkehrs die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,20 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,20 m zu bestreuen. Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo kein Seitenraum vorhanden ist, der äußerste Rand der Fahrbahn zu bestreuen. 
  6. Schädliche Chemikalien dürfen zur Beseitigung vor Schnee, Eis und Glätte nicht verwandt werden. 
  7. Vor Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel müssen die Gehwege so von Schnee und Eis freigehalten werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgangsverkehr gewährleistet ist. 
  8. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von Schnee und Eis freizuhalten. 
  9. Schnee und Eis dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden. 
  10. Die sich aus den Absätzen (1) bis (9) ergebenden Verpflichtungen brauchen nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr wahrgenommen zu werden.

(...)

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

  1. Ordnungswidrig nach § 59 Abs. 1 NGefAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig innerhalb bestimmter Zeiten (§3 Abs. 5 und §4 Abs. 10)

    (...)

f) Gehwege oder Seitenstreifen in einer bestimmten Breite bei Schnee und Glätte nicht begehbar hält (§ 4 Abs. 1 und 5).
g) Gossen bei Tauwetter nicht schnee- und eisfrei hält (§ 4 Abs. 2),
h) Gehwege bei Tauwetter nicht vom Eis befreit (§ 4 Abs. 3),
i) die geräumten Schnee- und Eismassen so lagert, dass der Verkehr in Mitleidenschaft gezogen wird (§ 4 Abs. 4), oder sie dem Nachbargrundstück oder Gossen usw. zukehrt (§ 4 Abs. 6),
j) schädliche Chemikalien zur Beseitigung von Schnee, Eis und Glätte verwendet (§ 4 Abs. 9),
k) vor Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel die Gehwege nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis freihält (§ 4 Abs. 7),
l) nicht für jedes Hausgrundstück einen Zugang freihält(§ 4 Abs. 8),

  2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- DM (5.000,- Euro) geahndet werden.

Den Informationsflyer gibt es hier zum Herunterladen:

26.01.2023