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BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH

Aufgrund des Ratsbeschlusses der Gemeinde Belm am 29.04.1998 wurde die BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH (BWG) durch Gesellschaftsvertrag vom 29.05.1998 (geändert durch Beschluss vom 25.10.2001) gegründet.

Unternehmensgegenstand der BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH ist der Erwerb, die Sanierung, die Vermietung, der Weiterverkauf und die sonstige Verwertung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten im Gebiet der Gemeinde Belm. Ziel ist dabei die Schaffung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur.

Durch Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2023 wurde der Unternehmensgegenstand um die Erzeugung und Vermarktung von regenerativer Energie, insbesondere durch Planung, Bau und Betrieb oder Verpachtung von Energieerzeugungsanlagen erweitert.

Die BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück HRB 18615.

Geschäftsführung: Dipl.-Finanzwirtin (FH) Birgit Gern und Dipl. Verwaltungswirt (FH) Marcus Hensing


Photovoltaikanlagen

Die BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH ist beauftragt, auf den kommunalen Dächern Photovoltaikanlagen zu errichten. Der produzierte Strom soll vorrangig in den jeweiligen Objekten genutzt werden. Die größten Anlagen werden auf den Dächern des Rathauses und der Oberschule Belm im Rahmen der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen errichtet. Auch die Gymnastikhalle der Grundschule Powe und die Kindertagesstätte Astrup sollen zeitnah mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Weitere Dächer werden derzeit insbesondere hinsichtlich Statik auf Eignung überprüft.

Neubau eines 5-Familienhauses

Ein neues Tätigkeitsfeld der BWG ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Die BWG hat im Baugebiet "Östlich Up de Heede" ein 5-Familienhaus gebaut. Das Gebäude wurde als KfW-Effizienzhaus 55 mit Gründach errichtet und trägt somit auch zum Klimaschutz bei.

              


Kernpunkt des Bauprojektes war die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Kaltmiete der Wohnungen beträgt 7,50 Euro je qm. Das Projekt wurde vom Landkreis Osnabrück aus Mitteln der kreiseigenen Wohnungsbauförderung bezuschusst.

                      

Auf dem rund 570 qm großen Grundstück entstand ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten. Im Erdgeschoss sind die Wohnungen barrierefrei ausgestattet. Die übereinanderliegenden Wohnungen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss haben einen identischen Grundriss. Die 2-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von 67 qm und sind geeignet für 1-2 Personen. Die 3-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von 71 qm und sind für 2-3 Personen bewohnbar. Die Wohnung im Staffelgeschoss hat eine Größe von 108 qm.

Alle Wohnungen haben eine Terrasse oder einen Balkon. Auf dem Grundstück sind 8 Kfz-Stellplätze vorhanden. Im Erdgeschoss befindet sich ein gemeinsamer Abstellraum für Fahrräder, Rollatoren und Kinderwagen und im 1. Obergeschoss ein Trockenraum. Die Abstellräume oder Kellerersatzräume für die Wohnungen befinden sich entweder in der Wohnung oder außerhalb auf der gleichen Ebene, wie die jeweilige Wohnung. Alle Wohnungen haben eine Fußbodenheizung sowie einen elektrisch betriebenen Wandheizkörper (Handtuchhalter), ebenerdige Duschbereiche, einen Glasfaseranschluss sowie TV-Sattelitenanschluss. In den Wohnungen im Erdgeschoss sind die Rolläden elektrisch betrieben. Als Bodenbeläge wurden Fliesen und PVC verwendet.

Mitte 2021 konnten die Wohnungen von Familien mit Kindern, jungen Paaren, einer Seniorin und einer jungen Wohngemeinschaft bezogen werden. 

             

Sonstige Vermietungsangebote

Aktuell gibt es keine freien Wohnungen, die zur Wiedervermietung anstehen.

    

                     

Rückblick

Wohnanlage "Auf der Gehlke"

Die Wohnanlage „Auf der Gehlke“ war ursprünglich errichtet worden für die Britischen Streitkräfte und bestand aus 120 Eigentumswohnungen und einem Gemeinschaftszentrum. Als die Britischen Streitkräfte ihren Wegzug ankündigten, befürchtete man aufgrund der großen Zahl freiwerdender Wohnungen das Entstehen eines sozialen Brennpunktes in Vehrte. Ein wesentlicher Grund für die Gründung der BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH war der Wunsch, Einfluss auf die Entwicklung in der Siedlung zu nehmen. Die BWG kaufte daher seit der Gründung bis zum Jahr 2003 insgesamt 99 Wohnungen und das Gemeinschaftszentrum in der Wohnanlage „Auf der Gehlke“ in Vehrte auf. Die beiden Hochhäuser und das Gemeinschaftszentrum wurden abgerissen. Auf den freiwerdenden Flächen entstand ein kleines Neubaugebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern.

Die Wohnsiedlung wurde seither umfassend neu gestaltet und saniert. Mittlerweile gehören zu der Wohnanlage noch 60 Wohnungen in drei- oder viergeschossigen Häusern. Die Häuser wurden in den Jahren 2004 bis 2006 energetisch saniert und erhielten eine neue Heizungsanlage. Viele Wohnungen wurden von der BWG im Laufe der letzten Jahre an Selbstnutzer verkauft.

Zwölf Wohnungen bleiben auch weiterhin im Eigentum der BWG und werden preisgünstig vermietet.

Die Siedlung befindet sich heute in einem sehr gepflegten Zustand und ist sowohl bei Mietern als auch bei selbstnutzenden Eigentümern sehr beliebt.

     

Siedlung Powe

Die BWG erwarb in den Jahren 1998 bis 2008 insgesamt vier Eigentumswohnungen in verschiedenen Hauseigentümergemeinschaften an der Frankfurter Straße und an der Stettiner Straße im Sanierungsgebiet Belm-Powe, um im laufenden Sanierungsverfahren in den Eigentümergemeinschaften die Interessen der Gemeinde Belm vertreten zu können. Auch nach Abschluss des Sanierungsverfahrens (2014/2015) werden die Wohnungen im Bestand der BWG bleiben und preisgünstig vermietet. In der Eigentümergemeinschaft Breslauer Ring erwarb die BWG im Jahr 2019 zwölf zum Verkauf angebotene Wohnungen mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde Belm. Die Wohnungen sollen dauerhaft preisgünstig vermietet werden. So leistet die BWG im Auftrag der Gemeinde Belm einen Beitrag zum Thema „bezahlbarer Wohnraum“. 

    

Marktplatz

Anfang der 2000er Jahre war ein zunehmender Leerstand der Geschäftshäuser im Zentrum der Gemeinde Belm zu beklagen. Das Sanierungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren wurde von der Gemeinde Belm ins Leben gerufen, um das Zentrum wiederzubeleben. Der BWG kam die Aufgabe zu, bei der Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu helfen. Zu diesem Zweck erwarb die BWG im Jahr 2014 am Marktring 17 einige seit Jahren leerstehende Gewerbeobjekte (unter Anderem eine Gaststätte und zwei Ladenlokale). Die Objekte wurden sukzessive umfassend saniert und vermietet. Seit Eröffnung im Juni 2016 erfreut sich die neu angesiedelte Gaststätte eines regen Zulaufs. Im Januar 2018 bezog die Polizei ihre neuen Räume am Marktring. Im Keller wurde zudem ein kleines Büro errichtet.

Der Aufsichtsrat

Auszug aus dem Gesellschaftervertrag vom 25.10.2001:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Gemeinde Belm ist für die Dauer seiner Amtszeit Mitglied mit Stimmrecht. 8 weitere Mitglieder werden vom Rat der Gemeinde Belm unter Beachtung der Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) gewählt…“.

Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus folgenden Mitgliedern:

Viktor Hermeler, Vorsitzender

Christiane Balgenort

Jochen Becker

Franz Klenke

Dirk Rust

Michael Schmitz

Jan-Hendrik Schulhof

Hartmut Stagge

Günther Westermann

     

Die erste Sitzung des Aufsichtsrates fand am 25.06.1998 statt. Gründungsmitglieder des Aufsichtsrates:

Bernhard Wellmann, Vorsitzender

Jochen Becker

Armin Duis

Doris Fritz

Mareile Hasekamp

Günter Landwehr

Reino Schimkus

Harald Schulte

Bernhard Strootmann

Horst Schröder (Gemeindedirektor mit beratender Stimme)

    

Geschäftsführer der BWG seit der Gründung bis zu seiner Wahl zum Bürgermeister im Jahre 2013 war Viktor Hermeler. 

  

Datenschutzerklärung der BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
    Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die BWG Belmer Wohnungs-Entwicklungsgesellschaft mbH vertreten durch die Geschäftsführerin Birgit Gern, Marktring 13, 49191 Belm, E-Mail: gern@belm.de, Telefon: 05406 505-41 

  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
    Für Auskünfte zum Thema Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter von der ITEBO GmbH gerne zur Verfügung:
    Datenschutzbeauftragter der Kommune GmbH, ITEBO GmbH, Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit, Stüvestraße 26, 49076 Osnabrück, E-Mail: dsb@itebo.de, Telefon: 0541 9631-222

  3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, gegebenfalls berechtigtes Interesse
    Ihre Daten werden erhoben, um Ihre Anfrage nach einer Miet- oder einer Eigentumsimmobilie beantworten zu können. Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 b der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) („die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen“) verarbeitet.

  4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
    Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an einen Dritten (zum Beispiel Notar, Bank, Hausverwaltung) weitergegeben, wenn dies zur Abwicklung eines Vertrages mit der betroffenen Person erforderlich ist.

  5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
    Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland findet nicht statt.

  6. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
    Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften (zum Beispiel Aufbewahrungsfristen), denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

  7. Betroffenenrechte
    Sie haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung, sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, zum Beispiel: Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500, Fax: 0511 120-4599, poststelle@lfd.niedersachsen.de

  8. Automatisierte Einzelentscheidungsfindung
    Eine automatisierte Einzelentscheidungsfindung findet mit Ihren personenbezogenen Daten nicht statt.