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Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners

Hinweise des Gesundheitsdienstes des Landkreises Osnabrück

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) besitzen tausende sogenannter Brennhärchen, die ein Nesselgift enthalten und bei Kontakt zu gesundheitlichen Beschwerden, wie Haut- und Augenreizungen und Atemwegsbeschwerden führen können, da die Härchen leicht abbrechen und mit dem Wind auch ins Umfeld geraten können.

Die Telefonnummer des Gesundheitsdienstes des Landkreises Osnabrück für alle Fragen ist die 0541 501-8113.

Vom EPS betroffene Bäume melden Sie bitte beim Ordnungsamt/Rathaus ihrer Gemeinde!
In Belm: Herr Ziemann, 05406 505-68.
Nester von Eichenprozessionsspinnern können der Gemeinde Belm auch per Mängelmelde-App "Tell me" gemeldet werden.
(Links zu "App-Store" und "Play-Store" siehe Randspalte rechts) 

Grundsätzlich sollte die direkte Nähe und ein direkter Kontakt zu befallenen Bäumen vermieden werden. Dies ist die beste vorbeugende Schutzmaßnahme.

Sollte es dennoch zu einem Kontakt gekommen sein, sollten Augen gründlich mit sauberem Wasser gespült und die Augen nicht gerieben werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sich die Brennhärchen mit ihren Widerhaken in der Hornhaut festsetzen. Um die Härchen vom Körper zu beseitigen empfiehlt sich zeitnah zu duschen und die Haare zu waschen, sowie einen Kleidungswechsel vorzunehmen. Mit kaltem Wasser kann den Juckreiz gelindert werden. Die Wäsche sollte anschließend bei 60 °C gewaschen werden.

Bei stärkeren gesundheitlichen Problemen sollte ein Arzt aufgesucht werden und auf den Kontakt zum EPS hingewiesen werden.

Sollten schwere allergische Reaktionen mit Atemnot auftreten sollte sofort der Rettungsdienst gerufen werden, da sonst unter Umständen lebensbedrohliche Situationen eintreten können.
Bedacht werden sollte, dass auch Haustiere wie z.B. Hunde betroffen sein können. Daher sollte auch hier darauf geachtet werden, dass diese Bereiche gemieden werden.

Die Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von entsprechend geschulten Fachleuten in Schutzkleidung erfolgen, da sonst die Gefahr der Eigengefährdung als auch eine vermeidbare Verbreitung ins Umfeld erfolgen kann, da die kleinen Härchen mit dem Wind über mehrere hundert Meter verdriftet werden können. Daher ist auch ein Abflammen der Nester strikt abzulehnen.

(Copyright und Quelle: www.landkreis-osnabrueck.de)

Das Merkblatt des "Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung" gibt es hier zum Herunterladen:

Weitere Infos und Verhaltensregeln gibt es auf der Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes.


Der Landkreis Osnabrück hat zudem 2020 ein Merkblatt mit "Hinweisen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eigenregie erstellt, falls sich ein Eigentümer eine professionelle Entfernung nicht leisten kann oder leisten will:

Hinweise zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinner in Eigeninitiative

Sofern sich Bäume mit einem Befall des Eichenprozessionsspinners auf privaten Grund befinden, sind zunächst die jeweiligen Grundstückseigentümer für die Beseitigung des Befalls zuständig. Die Kommune würde nur dann eine Bekämpfung durchführen, wenn sich aus dem Befall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt, weil sich die Gefahr auf öffentliche Bereiche auswirkt.

Der Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf privaten Grundstücken stellen für die Eigentümer deshalb eine große Belastung dar. Die Brennhaare der Tiere verursachen auf der Haut, in den Augen und Atemwegen stark juckende, entzündliche Reaktionen. Die Gespinste/Nester mit den Raupenhaaren können über Jahre erhalten bleiben und stellen ebenso lange eine mögliche Gefahr dar. Das Nesselgift bleibt in der Natur unter trockenen Bedingungen bis zu 12 Jahre lang wirksam.

Um sich, die Familienangehörigen oder andere Nutzer des Grundstücks vor diesen Gefahren zu schützen, sollten die Nester rechtzeitig entfernt werden. Grundsätzlich sollte dies nur durch Fachfirmen mit geschultem Personal, entsprechender Ausrüstung und Erfahrung in der Beseitigung von Nester des EPS durchgeführt werden.

Falls dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Beseitigung der Nester selbst durchgeführt werden. Folgendes sollte berücksichtigt werden, um Gefährdungen der eigenen Gesundheit oder der anderer Menschen zu vermeiden:
  1. Schützen Sie sich bei der Beseitigung der Nester mit geeigneter Schutzausrüstung, die ihre Atemwege, Augen und Haut schützen (z.B. Overall mit Kapuze, Schutzbrille, Atemschutzmaske und Handschuhen).
  2. Sorgen Sie dafür, dass eine zweite Person auf Distanz in Sichtweite ist, die Hilfe holen kann, wenn Sie bei der Beseitigung der Nester mit den Brennhaaren in Berührung kommen.
  3. Betroffene Bäume müssen weiträumig abgesperrt werden, um andere Menschen nicht zu gefährden.
  4. Weisen Sie Nachbarn und andere möglicherweise Betroffene auf die Gefahr hin (z.B. durch Warnschilder).
  5. Der Aufenthalt unter befallenen Bäumen sollte vermieden werden, da dort vermehrt mit Brennhaaren gerechnet werden muss. Dies gilt insbesondere auch für das Freischneiden von Bewuchs.
  6. Bevor Sie mit der Beseitigung der Nester beginnen, müssen die Brennhaare fixiert werden. Brennhaare sind wie feines „Puder“, das schon bei kleinsten Luftbewegungen verwirbelt wird.
  7. Die Nester sollten nicht (auch nicht mit Handschuhen) angefasst oder abgenommen werden, ohne die Brennhaare der Tiere vorher so fixiert zu haben, dass diese nicht durch die Luft verbreitet werden können.
  8. Sie können die Brennhaare mit einem feinen Wassernebel, Haarspray, Sprühkleber, Wasserglas oder ähnlichen Substanzen binden.
  9. Bauschaum oder ähnliches darf nicht eingesetzt werden.
  10. Die Nester sollten nicht abgebrannt oder mit einem handelsüblichen Staubsauger abgesaugt werden, da dies zu einer starken Verwirbelung und damit Verbreitung führt, die sie nicht mehr kontrollieren können.
  11. Nachdem sie die Nester abgenommen haben, sollten sie das Gift in den Brennharen neutralisieren. Dies können Sie erreichen, wenn sie die Nester für einige Minuten in mindestens 70o C heißes Wasser legen. Keinesfalls sollten Sie Methoden verwenden, die die Brennhaare verwehen (verbrennen, in den Kompost werfen, etc.).
  12. Nester – auch bereits Heruntergefallene – sollten nicht ohne einen Schutz/Verpackung, welcher sicher dafür sorgt, dass keine Brennhaare entweichen können, in der (Restmüll-) Tonne entsorgt werden.
Wer mit den Brennhaaren trotz der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen in Kontakt kommt sollte:
  • zum Arzt gehen und ihm mitteilen, dass wahrscheinlich Kontakt mit den Haaren des EPS bestand.
  • Bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot sofort den Rettungsdienst rufen.
  • Vermeiden Sie ein Verschleppung der Brennhaare durch ihre Kleidung in ihre Wohnräume oder Fahrzeuge
  • Kontaminierte Kleidung außerhalb der Wohnung wechseln, in einem Wäschesack stecken und bei mind. 60°C waschen.
  • Betroffen Hautpartien mit kalten Wasser abduschen und Haare waschen. Kaltes Wasser lindert den Juckreiz.
  • Augen mit viel Wasser spülen
  • Bei Juckreiz nicht kratzen, da Kratzen die Gifthaare nur tiefer in die Haut treibt.