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Die Gleichstellungsbeauftragte informiert

Liebe Besucherinnen und Besucher,

herzlichen Dank, dass Sie auf dieser Webseite vorbeischauen. 

Herzliche Grüße

Helena Schilling
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Belm

Gesetzliche Grundlagen

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Für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen gibt es verschiedene anzuwendende Gesetze.

Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung
Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Landesrecht.

Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz.

Es soll dazu beitragen, dass „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigt werden sollen“.

Zur Verwirklichung dieser Ziele erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bilden die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen.

Am 01.01.2011 ist in Niedersachsen das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft getreten. Das Ziel dabei ist für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen (§1 Abs. 1 NGG). Zur Erreichung dieser Ziele, Gleichstellung im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, sind im Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen enthalten.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Das NKomVG ist am 01. November 2011 in Kraft getreten. Es ist die Grundlage des Handelns für Kommunen in Niedersachsen. Die Rechtsstellung, Aufgaben und Rechte der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten sind in §§ 8 und 9 NKomVG gesetzlich geregelt.

Gleichstellungsbeauftragte haben den gesetzlichen Auftrag, geschlechtsspezifische Diskriminierungen aufzuzeigen und Maßnahmen zu einer gleichberechtigten Teilhabe anzustoßen. Dazu können sie in der Verwaltung und öffentlich Stellung beziehen und ihre Anregungen in die kommunalpolitischen Gremien einbringen.

Weltfrauentag - Historie der Gleichberechtigung - eine über 1oo jährige Geschichte

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Neben den bisher erzielten Erfolgen auf dem Weg zur Gleichberechtigung ist es auch wichtig und interessant, immer wieder einmal auf die lange Geschichte hinzuweisen.
Historische Ereignisse zum Weltfrauentag
Kurze Haare tragen, ein eigenes Bankkonto eröffnen, den Nachnamen behalten, am Arbeitsplatz (relativ) gleichbehandelt werden. All das ist längst selbstverständlich. Hier die Highlights:
• 1921 ist das Jahr, seit dem der Weltfrauentag am 8. März gefeiert wird.
• Short hair, don’t care: Kurze Haare sorgen in den 20ern für Freiheit auf Frauenköpfen.
• Lichtblick der 30er Marlene Dietrich macht Hosenanzüge salonfähig.
• 1946 Bauch frei! In Frankreich wird der Bikini erfunden.
• 1958 Das Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft, ohne echte Verbesserungen im Alltag. Ausnahme: Frauen dürfen ohne Genehmigung ihres Mannes Auto fahren.
• 1962 Frauen dürfen ein eigenes Bankkonto eröffnen.
• 1960er Mit dem Mini beginnt eine neue Ära. Alice Schwarzer wird bei uns zur Symbolfigur des Feminismus. In den USA verbrennen Aktivistinnen ihre BHs.
• 1971 374 Frauen – darunter Romy Schneider und Senta Berger – bekennen im Magazin Stern: „Wir haben abgetrieben!“
• 1974/75 Frauenzentren, Frauenbuchläden und Frauenkneipen werden eröffnet. Ab den 80ern werden „Frauenthemen“ auch von „normalen“ Buchhandlungen und Verlagen entdeckt.
• 1976 In Berlin öffnet das erste „Haus für geschlagene Frauen“.
• 1976 Männer dürfen den Nachnamen ihrer Frau annehmen.
• 1977 Das Eherecht schafft die „Hausfrauenehe“ ab. Bis dato war die Frau „zur Haushaltsführung verpflichtet“. Berufstätig durfte sie nur mit Einverständnis des Mannes sein und wenn sie ihre „familiären Verpflichtungen nicht vernachlässigt“. Auch das Scheidungsrecht wird reformiert. In diesem Jahr spricht der Deutsche Presserat erstmals eine Rüge wegen Sexismus aus.
• 1978 Für Vergewaltigungsopfer wird ein Notruf eingerichtet.
• 1970er Feministische Lehre und Forschung kommt an die Unis.
• 1980 Das Gesetz zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wird im Bundestag verabschiedet.
• 1985 Der Begriff Gender-Mainstreaming fällt zum ersten Mal: Ungleichbehandlung aller Gender in allen Bereichen soll verhindert werden.
• 1986 Das erste Bundesfrauenministerium wird eingerichtet.
• Zeigt her eure Unterwäsche! Madonnas Cone Bra wurde 1990 legendär
• 1993 Heide Simonis wird die erste Ministerpräsidentin.
• 1994 Frau und Mann dürfen nach der Heirat beide ihre Nachnamen behalten.
• 1997 Endlich ist Vergewaltigung in der Ehe als Straftat zu ahnden. Der Bundestag beschließt dies mit überwältigender Mehrheit.
• 1998 „Sex and the City“ läuft in den USA an: Weibliche Sexualität wird serientauglich.
• 2001 Der erste Girls’ Day findet bei uns statt! Die Zeitschrift „Emma“ hatte den Töchter-Tag gegen die „typischen Frauenberufe“ lange gefordert.
• 2001 In Deutschland wird die „eingetragene Partnerschaft“ Gesetz und die Rechte homosexueller Paare werden gestärkt.
• 2003 Die Sicherheitsverwahrung von Sexualstraftätern kann nachträglich angeordnet werden.
• 2005: Angela Merkel wird die erste Bundeskanzlerin
• 2006 Der Bundestag beschließt das Elterngeld.
• 2006 Die Bibel in „geschlechtergerechter Sprache“ erscheint.
• 2010 Die Deutsche Telekom führt die Frauenquote ein und entfacht damit die Diskussion um Frauen in Führungspositionen neu.
• 2013 #aufschrei-Debatte über Alltagssexismus.
• 2016 In DAX-Unternehmen gilt nun eine Frauenquote von 30 Prozent.
• 2016 wird das Sexualstrafrecht reformiert: Nein heißt Nein! Auch wenn Frauen es „nur“ sagen
• 2017 Weltweit gehen beim Women’s March am Tag nach Trumps Amtseinführung Hunderttausende auf die Straße.
• Die Bräute dürfen sich jetzt küssen! Seit 2017 dürfen homosexuelle Paare bei uns endlich heiraten.
• 2017 Zahlreiche Frauen beschuldigen den Filmproduzenten Harvey Weinstein der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung. #MeToo und die Time’s-Up-Bewegung bringen das Thema sexualisierte Gewalt zurück auf die Tagesordnung.
• 2018 Island setzt sich als erstes Land zum Ziel, bis 2022 den Gender Pay Gap vollständig zu schließen.
• 2019 Diskussion um den Frauenanteil in unserem Bundestag.
• Mission Tamponsteuer: Seit 2020 gelten Menstruationsartikel nicht mehr als Luxus.

Erster Weltfrauentag

Es ist bereits über 100 Jahre her, dass der Weltfrauentag eingeführt wurde: Initiiert von Clara Zetkin, einer deutschen Frauenrechtlerin und Sozialistin, fand der Frauentag zum ersten Mal am 19.03.1911 statt, ein paar Jahre später wurde er auf den 8. März gelegt. Clara Zetkin ging es nicht nur um die Gleichberechtigung, sondern auch um das Wahlrecht für Frauen. Anfang des 20. Jahrhunderts durften Frauen in nahezu keinem Land der Welt wählen.

Das Frauenwahlrecht wurde in Deutschland acht Jahre später, 1919, eingeführt und der Frauentag etablierte sich um ab 1933 wieder verboten zu werden. Das national-sozialistische Regime strich den Tag, anschließend geriet er in Vergessenheit. Erst Ende der 1960er Jahre rückte er durch das Wiederaufkommen der Frauenbewegung erneut in den Fokus.
Wieso man den Weltfrauentag feiern sollte
Hier sind 6 Gründe, weshalb der internationale Frauentag wichtig ist und man sich für Frauenrechte und die Gleichberechtigung einsetzen sollte:

Grund 1: Frauenrechte sind Menschenrechte

Jeder Mensch sollte die gleichen Rechte haben und dazu gehören auch Frauen. Bereits 1993 wurde auf der Menschenrechtsweltkonferenz festgelegt, dass die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben, auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorrangige Ziele der internationalen Gemeinschaft sind. Es wurde zwar schon Einiges erreicht, aber es gibt trotzdem noch viel zu tun!

Grund 2: Frauenwahlrecht

Politische Mitbestimmung für Frauen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Doch noch immer haben nicht alle Frauen auf der Welt das Wahlrecht: Im Libanon dürfen Frauen nur wählen, wenn sie einen bestimmten Bildungsgrad nachweisen können. In Bhutan und Brunei haben Frauen bis heute kein Wahlrecht. In Saudi-Arabien wurde das Frauenwahlrecht erst 2015 eingeführt.

Grund 3: Gender Pay Gap

Ziemlich ungerecht: Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem Arbeitslohn von Männern und Frauen. Frauen verdienen für dieselbe Arbeit laut statistischem Bundesamt immer noch 21 % (diese Zahl schwankt jährlich etwas() weniger als Männer. Damit ist Deutschland in der EU eines der Schlusslichter. Aktionen, die dem entgegenwirken wollen, sind z. B. der Equal Pay Day, der bspw. 2021 am 10. März stattfand.

Grund 4: Veraltete Rollenbilder nachteilig für Frauen

Die Mutter bleibt zu Hause beim Kind, der Vater bringt das Geld nach Hause: Immer noch wird dieses Modell in vielen Familien als "normal" angesehen und gelebt. Dies zeigt sich in besonderer Weise auch während der Corona-Pandemie. In dieser Konstellation haben Frauen langfristig das Nachsehen: Nach einem längeren Ausstieg ist die Rückkehr in den alten Beruf meist schwierig, außerdem arbeiten Frauen mit Kindern sehr viel häufiger als Männer in Teilzeit und Minijobs und verdienen insgesamt weniger Geld.

Grund 5: Frauen sind von Altersarmut bedroht

Abhängigkeit oder Armut: Durch einen längeren Ausstieg aus dem Job sind Frauen viel öfter von Altersarmut bedroht als Männer - oder finanziell abhängig vom Ehemann. Auch das Steuerrecht begünstigt die Eigenständigkeit von Frauen nicht gerade: Ist man verheiratet, dann beschert einem das Ehegattensplitting erhebliche Vorteile bei der Besteuerung des Gehalts. Alleinerziehende haben das Nachsehen und müssen oft mehr Steuern zahlen. Reina Becker, die 2016 den EMOTION Award gewann, setzt sich für eine gerechtere Besteuerung ein.

Grund 6: Kaum Verbesserung bei Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen

Frauen in deutschen Vorständen haben immer noch Seltenheitswert. Und trotz der Einführung der oben erwähnten Frauenquote, sank in der Corona-Krise der Frauenanteil in den DAX-Vorständen, wie ein Bericht der Allbright-Stiftung zeigt. Die Anzahl der Frauen an den Unternehmensspitzen stieg damit nicht wie in den vergangenen Jahren, sondern fiel auf den Stand von 2017 zurück! Die Zahl der DAX-Unternehmen ohne Frau im Vorstand ist seit September 2019 von 6 auf 11 hochgeschnellt.
 

Hilfsangebote

Hilfsangebote

Foto: pixabay
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Telefon: 08000 116 016

Hilfetelefon "Gewalt gegen Männer"
Telefon: 08000 123 9900

Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“
E-Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de
Telefon: 0800 22 55 530
Telefonzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 09.00 - 14.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 15.00 - 20.00 Uhr

Hilfetelefon „Schwangere in Not“
Telefon: 0800 4040 020

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 111 0 111 (ev.) oder 0800 111 0 222 (kath.)

Muslimisches Seelsorgetelefon
Telefon: 030 443509821

Belmer Familienmosaik
Beratungs- Hilfs- und Freizeitangebote für Belmer Familien
Erhältlich im Rathaus der Gemeinde Belm und online unter: www.belm.de/broschueren

Informationen zu Minijobs - Broschüre mit Antrag

 Männerberatung

Echte Männer reden - Krisen- und Gewaltberatung für Männer

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Die Anforderungen an Männer sind heute vielfältig und komplex, ob in der Partnerschaft, in der Familie, als Vater oder als Single. Männer sollen verständnisvoll, stark und „männlich“ sein. Sie sollen als liebevolle und fürsorgliche Väter ihren Erziehungsteil leisten und gleichzeitig beruflich erfolgreich sein. Bei diesen hohen Anforderungen ist es durchaus keine Seltenheit, dass Männer überfordert sind und nicht für alles sofort eine Lösung parat haben.

Probleme und Krisen können die Folge sein, die zu Belastungen führen; für den Mann selbst, aber auch für die Familien, Freunde und Kollegen. Der SKM e.V. in Osnabrück richtet sich mit seinem Angebot an Männer, die bewusst einen Mann für eine vertrauliche Einzelberatung (Schweigepflicht) oder den Austausch in einer Männergruppe suchen. Themen und Anlässe können bspw. Beziehungs- und Trennungskonflikte, Kontakt zu den getrenntlebenden Kindern, Umgang mit Belastungen und Stress, Gesundheitsfürsorge, (drohende) Arbeitslosigkeit, Tod und Trauer, Midlife-Krise, Ruhestand und häusliche Gewalt sein. Die gegenwärtige Lebenssituation und das aktuelle Problem bilden die Grundlage der Beratungsarbeit.

Interessierte wenden sich an Werner Oenning unter Tel.: 0541 20 51 13 97, Mobil: 0151 43122389 oder per E-Mail an w.oenning@skm-osnabrueck.de.




JuP! - Power für junge Papas

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Väter sind wichtig für ihre Kids. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass werdende oder junge Väter nicht so zur Verfügung stehen können, wie es für sie und das Kind gut wäre. So ist die Vaterschaft vielleicht gar nicht geplant gewesen, die Verbindung zur Mutter des Kindes noch nicht geklärt und es gibt mehr Fragen als Antworten.

Um ihrer Rolle als verantwortungsvolle Väter gerecht werden zu können, benötigen viele oftmals Unterstützung, Beratung und Begleitung, die der SKM diesen jungen Vätern in dieser besonderen Lebenssituation in der Anlaufstelle an der Johannisstraße 24 in Osnabrück anbietet. Ein Projekt, auf zunächst drei Jahre begrenzt und gefördert durch die Aktion Mensch.

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Interessierte wenden sich an Jens Fechtemeier unter Tel.: 0541 20519196 oder 0175 4385792 oder per E-Mail an j.fechtemeier@skm-osnabrueck.de

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Jens Fechtemeier

Hilfetelefon für Männer

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„Lieben Sie Kinder mehr als Ihnen lieb ist?“

Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge fühlen sich in Deutschland ca. 250.000 Männer zwischen 18 und 75 Jahren sexuell zu Kindern hingezogen. Viele der Betroffenen, in der großen Mehrzahl Männer, haben erhebliche Schwierigkeiten mit dieser sexuellen Neigung zu leben. Viele erkennen das Auftreten sexueller Gedanken an Kindern als Problem und wissen, dass deren Umsetzung tabu ist. Gleichzeitig fällt es ihnen schwer, mit diesem Wissen umzugehen.

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Die Neigung belastet Beziehungen zur (Sexual-) Partnerin oder des Partners und macht sie oft unmöglich. Vielen Betroffenen gelingt es nicht, ihre Neigungen dauerhaft zu kontrollieren. Sie nutzen Missbrauchsabbildungen im Internet, sogenannte Kinderpornografie, oder begehen sexuelle Übergriffe auf Kinder. Diese Handlungen haben nicht nur schwerwiegende körperliche und seelische Folgen für die Kinder, sondern sind zudem Straftaten, die erhebliche gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Arbeitsbereich Klinische Psychologie und Sexualmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) bietet kostenlose und schweigepflichtgeschützte Behandlung für Personen, die eine sexuelle Neigung zu Kindern verspüren und therapeutische Hilfe suchen. Im Rahmen der Therapie erhalten die Patienten Unterstützung beim Umgang mit Problemen, die sich aus ihrer Sexualität ergeben. Ziel ist es, keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen und den Konsum von kinderpornografischem Material zu unterlassen. Wer teilnehmen will, muss bezüglich seiner auf Kinder gerichteten sexuellen Impulse über ein Problembewusstsein verfügen und von sich aus therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Kontakt über Telefonhotline 0511 532 8052, E-Mail: dunkelfeld.info@mh-hannover.de, Web: www.kein-taeter-werden.de

Fachzentrum Faust – Gewaltprävention

Probleme mit Gewalt und Aggression sind eine gesellschaftliche Herausforderung. Angst und Ratlosigkeit dürfen nicht zur Kapitulation führen, sie schaffen einen dringenden Handlungsbedarf. Das Fachzentrum Faust bietet Personen, die zu Gewalt neigen, neue Wege zu gehen, um Gewalt zu erkennen, ihr zu begegnen und sie zu vermeiden. Faust steht mit einem differenzierten Trainingsangebot ein effektiver Maßnahmenkatalog zur Gewaltvermeidung zur Verfügung.

Der präventive Ansatz zielt darauf, Gewalttaten von vornherein zu verhindern. Information, Fachberatung, Trainingskurse: Grundsätzlich kann sich jede Person, die Fragen zum Themenkomplex Gewalt hat, beraten lassen.

Fachzentrum Faust
Lohstraße 9
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 76018-950
E-Mail: faust@diakonie-os.de

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Aus!Tausch / Selbsthilfegruppe

Aus!Tausch ist eine Selbsthilfegruppe für betroffene Männer sexualisierter Gewalt in

Kindheit und Jugend.
Viele Betroffene verspüren mit der Zeit den Wunsch, über den erlebten Missbrauch zu sprechen und sich über die Bewältigung auszutauschen. Aus!Tausch bietet Betroffenen seit November 2020 diese Möglichkeit.

Aus!Tausch
Große Gildewart 35
49074 Osnabrück
Tel.: 0151 644 38 391
E-Mail: shg@austausch-os.de
Internet: www.austausch-os.de

Presseinformationen - eine kleine Auswahl

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Beratung für Trans*personen

Mit „trans*“ sind alle Menschen gemeint, die sich nur teilweise, nicht oder nicht immer ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig fühlen (z.B. transsexuelle und transgender Frauen, Männer und andere Geschlechter, nichtbinär verortete oder genderqueere Menschen…).

In den letzten Jahren ist das Thema transgender, transsexuell oder „trans*“ in der Öffentlichkeit zunehmend sichtbarer geworden und auch die Akzeptanz dieser Menschen, auch im ländlichen Raum, ist gestiegen.

Barbara Weber, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Belm: „Dennoch prägen Diskriminierungserfahrungen, sowohl bei der Arbeit, in Schule und Ausbildung, als auch in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld, gleichwohl die Lebensrealität von „trans*“-Personen“. So weist Weber auf die „Trans*“-Beratung Weser – Ems hin, die akzeptierende, unabhängige und professionelle Beratung auf Augenhöhe zu allen Fragen der „Trans*“-Geschlechtlichkeit und der geschlechtlichen Identität in der Beratungsstelle am Heinrich-Beerbom-Platz 2 in Bramsche anbietet.

Eine Terminvereinbarung ist unter Telefon 0160 5889070 oder unter E-Mail an weser-ems@trans-recht.de möglich.

 „Meine Zukunft Pflege“: Land Niedersachsen und Bundesagentur für Arbeit schaffen schnellen Einstieg in den Pflegeberuf

Auf den vielerorts zu sehenden Plakaten und Anzeigen mit dem Slogan „Meine Zukunft Pflege“ kommen Pflegekräfte aus Niedersachsen zu Wort. Mit selbstbewusster Haltung erklären sie, warum sie sich für diesen Beruf entschieden haben. Das Land Niedersachsen und die Bundesagentur für Arbeit informieren darüber, dass sie für Berufswechslerinnen und -wechsler die neue Möglichkeit geschaffen haben, sich in nur einem Jahr zum/zur Pflegeassistenten/in ausbilden zu lassen. Und sie werben für den Pflegeberuf, der fordernd, aber auch sehr bereichernd ist.

„Neu ist, dass Menschen, die z.B. in der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, der Wechsel in die Pflege erleichtert wird“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens: „Wir eröffnen all jenen, die sich beruflich neu orientieren wollen oder müssen und die gerne mit Menschen arbeiten, eine neue Perspektive.“ Das Angebot und die begleitende Kampagne seien ein weiterer Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni), so die Ministerin: „Durch die Gewinnung von Pflegekräften und eine bessere Personalausstattung in den Einrichtungen und Pflegediensten verbessern sich die Arbeitsbedingungen, davon profitieren sowohl die Beschäftigten in der Pflege als auch die Pflegebedürftigen.“

Um den Wechsel in den Pflegeberuf zu erleichtern, haben das Niedersächsische Sozialministerium und das Kultusministerium zusammen mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit die ab dem 1. August 2021 bestehende Möglichkeit geschaffen, sich in nur einem Jahr zur Pflegeassistenzkraft ausbilden zu lassen.

Normalerweise nimmt diese Ausbildung zwei Jahre in Anspruch. Der Einstieg ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung steht Menschen mit beruflicher oder ehrenamtlicher Vorerfahrung offen (die genauen Zugangsvoraussetzungen sind unten im Detail aufgeführt). So wird sowohl Quereinsteigerinnen und -einsteigern als auch bereits in der Pflege tätigen Hilfskräften ein schneller, aber dennoch gut qualifizierter Zugang in das spannende Berufsfeld ermöglicht.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Für alle Beteiligten ist der Einstieg in das zweite Jahr der Ausbildung eine Herausforderung, denn die Zusammensetzung der Klassen wird vielschichtiger und das Ausbildungsziel muss erreicht werden. Dennoch wollen wir die bereits erworbenen Kompetenzen stärker berücksichtigen und so individuelle Bildungswege nicht unnötig in die Länge ziehen. Hierzu liegen aus der dualen Berufsausbildung gute Erfahrungen vor, die wir nun in der Ausbildung in der Pflegeassistenz anwenden.“

„Im Schuljahr 2018/2019 wurde in Niedersachsen knapp jede vierte neu begonnene Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gefördert. Ich freue mich, dass dies in Niedersachsen nun auch für das zweite Berufsfachschuljahr zur Pflegeassistentin oder zum –assistenten möglich ist“, erklärt Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit. Für Arbeitslose, die gerne Pflegeassistenz lernen möchten und die Fördervoraussetzungen erfüllen, können die Lehrgangskosten an zertifizierten Berufsfachschulen, die Kosten für den Lebensunterhalt und die Fahrtkosten übernommen werden. Pfeiffer: „Die Bundesagentur für Arbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Dort werden auf allen Qualifikationsebenen dringend Kräfte gebraucht. Und die Jobchancen sind ausgezeichnet. Die Pflegebranche wächst kontinuierlich und wird aufgrund der alternden Gesellschaft auch längerfristig viele Arbeitsplätze bieten.“
Weitere Informationen finden Interessierte auf www.ms.niedersachsen.de/Pflege 

SERVICE

Die Pflegeassistenz zählt zu den so genannten Helferberufen, deren Ausgestaltung den Bundesländern obliegt. Die niedersächsische Pflegeassistenzausbildung bietet dabei eine umfassende Qualifikation, um im späteren Berufsfeld mit fundierten Kenntnissen tätig werden zu können. In enger Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften wird im Arbeitsalltag die Versorgung von Menschen für Menschen umgesetzt. Dabei übernehmen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten große Teile der Versorgung von Pflegebedürftigen unter der fachlichen Leitung einer Pflegefachkraft. Der Beruf zeichnet sich durch vielfältige Aufgaben, aber auch durch menschliche Kontakte und individuelle Betreuung aus und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung von Pflegebedürftigen in Niedersachsen. Die Aufgaben als Pflegeassistentin/Pflegeassistent unterscheiden sich je nach Einsatzbereich.
Im ambulanten Bereich gehören hier u.a. Hilfe in der Haushaltsführung, beim Einkaufen oder Kochen dazu, aber natürlich auch Aufgaben der pflegerischen Versorgung. Im ambulanten Bereich wird in der Regel ein Führerschein benötigt, um die Hausbesuche durchzuführen.

Im stationären Bereich gehört neben den Aufgaben der pflegerischen Versorgung auch die so genannte Beschäftigungstherapie zu den täglichen Aufgaben. In diesem wichtigen Feld betreuen Assistenzkräfte die Pflegebedürftigen im Alltag, spielen mit diesen Gesellschaftsspiele, gehen gemeinsam spazieren und sorgen mit Gesprächen für ein angenehmes soziales Umfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Die Pflege eröffnet auch weitere berufliche Perspektiven: Nach erfolgreich abgeschlossener Pflegeassistenzausbildung besteht z.B. die Möglichkeit, verkürzt in die Ausbildung zur Fachkraft einzusteigen und sich so beruflich weiter zu entwickeln. Zudem gibt es zahlreiche Weiterbildungsgänge. Karriere in der Pflege ist Karriere als Mensch.

Mit der Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ bahnen das Niedersächsische Sozialministerium und das Niedersächsische Kultusministerium zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit Menschen den Weg in die Pflege. Die aktuell laufende Plakatkampagne wird von der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung, Niedersachsen, unterstützt. Gemeinsam wird auf die Attraktivität des Pflegeberufs generell sowie auf die neue Möglichkeit des Einstiegs ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung aufmerksam gemacht. Ziel ist es, ausreichend Pflegekräfte insbesondere für die Altenpflege zu gewinnen.

Die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) ist ein 2019 vom Niedersächsischen Sozialministerium initiierter Pakt der Landesregierung u.a. mit Pflegekassen, Verbänden gemeinnütziger und privater Einrichtungsbetreiber, Kommunalen Spitzenverbänden und Berufsfachverbänden. Mit vereinbarten, konkreten Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert. Die Kampagne „Meine Zukunft Pflege“ steht im Kontext der KAP.Ni. Weitere Informationen zur KAP.Ni finden Sie auf www.ms.niedersachsen.de/Pflege

Die Voraussetzungen für den Einstieg ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung wurde durch das Niedersächsische Kultusministerium mit Erlass vom 1. März 2021 geschaffen und geregelt. Die Einstiegsmöglichkeit besteht ab 1. August 2021.

Die verkürzte Pflegeassistenzausbildung kommt für Interessierte in Frage, wenn…
- sie nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen können
oder wenn sie
- eine zweijährige Berufsfachschule - Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- – oder eine gleichwertige einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben,
- mindestens einen Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen und
a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder
b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder
c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig waren,
- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen haben und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig waren.

Interessierten wird ein Beratungstermin empfohlen bei der Bundesagentur für Arbeit – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten Interessierte gerne zu den Möglichkeiten des Einstiegs in den Pflegeberuf sowie zu Fragen hinsichtlich möglicher Förderungen.

Die Entscheidung über die Aufnahme in das zweite Jahr der Pflegeassistenz-Ausbildung erfolgt durch die jeweilige Schule und nur nach Durchführung eines Beratungsgesprächs an der Schule.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit zu finden unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nsb/wege-in-die-pflegeberufe 

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beraten Interessierte gerne zu den Einstiegsmöglichkeiten sowie zu Fragen hinsichtlich möglicher Förderungen. Ein Beratungstermin kann u.a.  telefonisch angefragt werden: 0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr

Notfall-Telefon "Bevor was passiert"

Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. bietet seit 26. März 2020 im Rahmen des Präventionsprojektes „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“ telefonische therapeutische Hilfestellungen für Menschen an, die befürchten, eine Straftat zu begehen. Insbesondere Personen mit sexuellen Phantasien gegenüber Kindern oder zu Gewalttaten neigende Personen können dieses kostenlose und anonyme Angebot nutzen.

Bundesweite kostenfreie Hotline:
0800 70 222 40
(Montag bis Freitag, jeweils 9 bis 18 Uhr)

Dieses Präventionsangebot ist vornehmlich eingerichtet für zur Gewalttätigkeiten oder Sexualstraftaten neigende Personen - unser Therapeutenteam steht aber nunmehr als Erstanlaufstelle auch Personen zur Seite, welche die Begehung eines solchen Übergriffs an sich, ihren Angehörigen oder Kindern befürchten. Ist eine solche Straftat allerdings bereits begangen worden, sollte die erste Anlaufstelle stets das örtliche Polizeirevier sein.

Bereits seit dem 01.01.2019 wird das BIOS-Therapieangebot für Menschen, die unter einer pädophilen Störung leiden, vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) anerkannt und von dort aus finanziert. BIOS-BW unterhält seit 2015 das Präventionsprojekt „Keine Gewalt und Sexualstraftat“ begehen. Seit Gründung wurden 505 Personen im Projekt behandelt.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bevor-was-passiert.de sowie unter www.bios-bw.com.