Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung
Nr. 99111008080000Leistungsbeschreibung
Im Versicherungsfall erhalten Sie zu Hause Krankenpflege, um zum Beispiel nicht in ein Krankenhaus zu müssen oder um einen Krankenhausaufenthalt abzukürzen. Das Behandlungsziel darf dabei aber nicht gefährdet werden. Die Pflege beinhaltet je nach Bedarf und Verordnung:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hilfe im Haushalt, zum Beispiel zum Einkaufen, Kochen, Reinigen.
Die Unfallversicherung gewährt dabei die Kostenübernahme in angemessener Höhe.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Teaser
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die häusliche Krankenpflege.
Verfahrensablauf
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Die Betroffenen müssen eine Durchgangsärztin/ einen Durchgangsarzt aufsuchen. Diese/r ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.
Voraussetzungen
- Ärztliche Verordnung
- Keine im Haushalt lebende Person kann die Krankenpflege übernehmen
- Das Ziel der Heilbehandlung wird nicht gefährdet.
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Leistung ist die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung