Inhalt

Was erledige ich wo?

vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten

Nr. 99050107000000

Volltext

Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

Urheber