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Was erledige ich wo?

vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten

Nr. 99050107000000

Leistungsbeschreibung

Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

Fachlich freigegeben am

28.08.2020