Wattführergenehmigung erstmalig beantragen
Nr. 99090026001000Volltext
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.
Die Genehmigu ng wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt .
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der betreffenden Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Nationalparkverwaltung »Niedersächsisches Wattenmeer«.
Voraussetzungen
- Sie müssen erfolgreich ein Prüfungsgespräch bestehen, das als Einzelgespräch stattfindet und rund 120 Minuten dauert. Hierbei wird festgestellt, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorschriften durchführen zu können, und die erforderlichen Ortskenntnisse zu den betreffenden Wattgebieten und Strecken besitzen.
- Zudem müssen Sie volljährig und zuverlässig sein, und der Erteilung einer Genehmigung dürfen keine Belange der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen.
- Zusätzlich bedarf es noch weiterer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, nicht älter als zwei Jahre (oder gleichwertige Kenntnisse)
- Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (oder Nachweis über gleichwertige Leistung)
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen
- aktuelles Passfoto zur Erstellung eines Wattführerausweises
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsbehelf
Gegen Genehmigungen oder die Versagung einer Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung »Niedersächsisches Wattenmeer«, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Durchführung einer Wattführung ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 NWattFVO dar.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 1 — 5 Werktag(e)
- Die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach erfolgreich bestande-nem Prüfungsgespräch und der Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.
Kosten
- Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecken.
In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teilnahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 300/400 Euro enthalten.
Gebühr: Mindestens 400,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)