Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen
Nr. 99102092058000Volltext
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.
Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Voraussetzungen
- Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
- Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.
Frist
- 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Einspruch
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Urheber
Zuständige Stelle
Land
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)