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Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister

Volltext

Die Berufsbezeichnung »Architekt/in«, »Innenarchitekt/in«, »Landschaftsarchitekt/in« und »Stadtplaner/in« dürfen auswärtige Dienstleister nur führen, wenn sie unter der jeweiligen Bezeichnung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister der Architektenkammer Niedersachsen oder ein vergleichbares Verzeichnis eines anderen Bundeslandes eingetragen sind. Mit der Eintragung ist keine Pflichtmitgliedschaft in der Architektenkammer verbunden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Architektenkammer Niedersachsen

Urheber

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