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Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

Nr. 99013039207000

Volltext

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.

In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

Ansprechpunkt

An das örtliche Jugendamt

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal