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Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

Nr. 99107019146000

Volltext

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.09.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie