Persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) beantragen
Nr. 99009032107000Volltext
Personen, für die Eintragungen im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) notwendig sind, benötigen eine persönliche Kennnummer. Das ist die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Eine solche SSR-Nummer benötigen insbesondere
- beruflich exponierte Personen
- Inhaberinnen und Inhaber von Strahlenpässen
Für jede Person, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen, müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Sozialversicherungsnummer
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsname
- akademischer Grad (optional)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Verfahrensablauf
Sie können SSR-Nummern ausschließlich elektronisch beantragen:
- Registrieren Sie sich beim SSR-Portal des Bundesamtes für Strahlenschutz.
- Nach der Registrierung werden Ihnen Ihre Zugangsdaten für das BfS-Portal an Ihre persönliche E-Mail-Adresse geschickt.
- Rufen Sie das SSRPortal auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
-
Wählen Sie den Bereich "Dateneingabe" an und tragen Sie dort die Informationen der Personen ein, für die Sie eine SSR-Nummer beantragen wollen. Das ist möglich, indem
- Sie die Daten eintippen oder
- die Daten per CSV- oder TXT-Datei einfügen.
- Klicken Sie auf "Generieren".
- Sie finden die neu erzeugte(n) SSR-Nummer(n) sowie die zugehörigen Daten nun im Bereich "Datenausgabe".
- Markieren Sie alle Datensätze, die Sie herunterladen möchten, mit einem Häkchen. Klicken Sie anschließend auf "ZipDatei herunterladen".
-
In der Zip-Datei finden Sie
- eine Liste der ausgewählten SSR-Nummern als CSV-Datei.
- für jeden Beschäftigen ein Zertifikat. Sie müssen die Zertifikate den Beschäftigten unverzüglich aushändigen (ausgedruckt oder als PDF-Datei). Die Beschäftigten müssen ihre Zertifikate aufbewahren.
Voraussetzungen
Nur berechtigte Antragstellerinnen oder Antragsteller eines Betriebs dürfen SSR-Nummern beantragen. Berechtigt sind:
- Strahlenschutzverantwortliche
- Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG
- Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG oder
- Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt sind.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Die Ausgabedateien zu den SSR-Nummern stehen im SSR-Portal 90 Tage nach Beantragung zum Herunterladen zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingabe der benötigten Daten stehen die SSR-Nummern zusammen mit einem SSR-Nummer-Zertifikat sofort zum Herunterladen zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)