Inhalt

Was erledige ich wo?

Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Nr. 99013038037000

Volltext

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.

Verfahrensablauf

Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.

Ansprechpunkt

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal