Mitteilung über die Änderung der Adresse, Staatsangehörigkeit, des Namens oder Geschlechts bei Ihrer Hochschule
Nr. 99061011261001Volltext
Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.
Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende nach den Regeln der Hochschule vornehmen.
Eine Namensänderung muss der Hochschule umgehend mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.
Verfahrensablauf
Gemäß den Vorgaben Ihrer Hochschule stellen Sie den Antrag auf Änderung Ihrer Adresse, Staatsbürgerschaft, Ihres Namens oder des Geschlechts.
Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
Zukünftige Unterlagen werden anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.
Voraussetzungen
- Änderung der Adresse
- Änderung der Staatsbürgerschaft
- Namensänderung
- Geschlechtsangleichung
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
- Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
- Angabe der neuen Anschrift
- Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
Frist
Die Namensänderung muss umgehend mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung auch noch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Aktualisierte Dokumente können dann rückwirkend erstellt werden.
Die Mitteilung über die Änderung der Anschrift muss umgehend erfolgen.
Die Mitteilung über die Änderung der Staatsbürgerschaft während des Studiums sollte zeitnah erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Änderungen können bis zu einer Woche dauern.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Regelungen finden sich in den Immatrikulationsordnungen der Hochschulen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)