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Hilfen für Schwangere

Volltext

Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Diese Hilfen werden in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben.

Die Hilfen sind z. B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich möglichst lange vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

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