Geburtsurkunde Ausstellung
Nr. 99027002012000Volltext
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kosten
- Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein) - Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)