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Führungszeugnis

Nr. 99049001000000

Volltext

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.10.2009
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport