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Elektronischer Aufenthaltstitel

Nr. 99010006000000

Volltext

Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist.

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Frist

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Bearbeitungsdauer

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Verfahrensablauf

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Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

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