Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Personen
Nr. 99059002000000Leistungsbeschreibung
Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport