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Was erledige ich wo?

Durchgeführte Instandsetzung melden

Nr. 99037012261000

Volltext

Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

Verfahrensablauf

Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

Ansprechpunkt

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Voraussetzungen

Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal