Durchgeführte Instandsetzung melden
Nr. 99037012261000Volltext
Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.
Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
Ansprechpunkt
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Urheber
Zuständige Stelle
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung
Kosten
Es fallen keine Kosten an
Frist
Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Der Abschluss der Bearbeitung erfolgt sofort.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben