Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen
Nr. 99031014001000Volltext
Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
- Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
- Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
- Einhaltung der in der TRGS 519 »Asbest« enthaltenen Vorgaben
Erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 220.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang
Rechtsgrundlage(n)
§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV
Formulare
Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.