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Was erledige ich wo?

Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens mitteilen

Nr. 99107033011003

Volltext

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.

Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Im Anschluss geben Sie an, welche Tätigkeiten Sie aktuell im Unternehmen ausüben. Sofern Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen weggefallen sind, teilen Sie dies auch im Formular mit.
  • Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise über die geänderten Tätigkeiten hoch.

Mitteilung per Post:

  • Änderungen in den Tätigkeitsfeldern Ihres Unternehmens teilen Sie der Künstlersozialkasse bitte formlos mit.
  • Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte Ihre Abgabenummer mit an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sofern vorhanden, fügen Sie einen Nachweis über die geänderten Tätigkeiten in Kopie bei.
  • Senden Sie das formlose Schreiben an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer Tätigkeiten auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens hat sich geändert.
  • Die Änderung ist eingetreten, nachdem die Künstlersozialkasse oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung die Abgabepflicht Ihres Unternehmens festgestellt oder geprüft hat.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Erforderliche Unterlagen

Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
  • Ummeldung beim Gewerberegister
  • Abmeldung beim Gewerberegister
  • geänderter Gesellschaftsvertrag

Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Urheber