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Blindenführhund

Nr. 99134012174001

Volltext

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

Teaser

Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • täglicher Auslauf
  • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Kosten

Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung