Bestellung einer Praxisabwicklerin/eines Praxisabwicklers für die Praxis einer/eines verstorbenen oder ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
Volltext
Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r verstorben oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, kann die Steuerberaterkammer, deren Mitglied die/der Betreffende war, eine/n andere/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten zur/zum Abwickler/in der Praxis bestellen.
Rechtsanwälte können nicht als Abwickler bestellt werden.
Die/der Praxisabwickler/in wird in der Regel für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr bestellt.
Auf Antrag der/des Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers kann die Bestellung jeweils höchstens um ein Jahr verlängert werden.
Das Amt der/des Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.
Verfahrensablauf
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird dieser geprüft und ein Bescheid erlassen.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater.
Erforderliche Unterlagen
Die Bestellung ist nicht von einem Antrag der/des früheren Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten oder ihrer/seiner Erben abhängig. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.
Erben sollten sich durch einen Erbschein legitimieren.
Frist
Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollte zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formloser Antrag möglich, schriftlich oder per E-Mail.
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Urheber
Kosten
- Die/der Praxisabwickler/in führt nach ihrer/seiner Bestellung das Amt für Rechnung und auf Kosten der Erben der/des verstorbenen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten beziehungsweise der/des ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Sie/er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Beitrag: 155,00 EUR (Vorkasse: nein)