Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
Nr. 99009041261000Volltext
Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.
Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.
Voraussetzungen
Der Mitteilung muss ein N achweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung beiliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung (fz. B. fachgerechte Entsorgung, Rückgabe an Hersteller/Lieferant, Demontage/Funktionsuntauglichkeit, Verkauf/Weitergabe)
- Zurückgabe der Genehmigung des originalen Genehmigungsbescheides durch übersenden an die zuständige Behörde - optional bei genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtungen
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Tag(e)
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)