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Was erledige ich wo?

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Nr. 99009041261000

Volltext

Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

Voraussetzungen

Der Mitteilung muss ein N achweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung beiliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung (fz. B. fachgerechte Entsorgung, Rückgabe an Hersteller/Lieferant, Demontage/Funktionsuntauglichkeit, Verkauf/Weitergabe)
  • Zurückgabe der Genehmigung des originalen Genehmigungsbescheides durch übersenden an die zuständige Behörde - optional bei genehmigungspflichtigen Röntgeneinrichtungen

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Tag(e)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)