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Was erledige ich wo?

Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

Nr. 99400021274000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.

Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.

Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Team 3SL1

Domhof 1

31134 Hildesheim

Voraussetzungen

Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

  • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
  • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
  • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
  • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
  • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger  

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Auszahlungsanträge: Bearbeitungsdauer bis zu 8 Monate

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unver-heiratete Paare.

Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abwei-chen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhal-ten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.

Fachlich freigegeben durch

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Team 3SL1

Domhof 1 - 31134 Hildesheim

Rechtsbehelf

Widerspruch