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Was erledige ich wo?

Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

Nr. 99031015001000

Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Verfahrensablauf

  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • Erforderliche Zulässigkeit 
  • Sprackenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
  • Sachkunde 
  • physisch und psychisch Eignung
  • geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

Kosten

Frist

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Urheber