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Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

Nr. 99135010007000

Volltext

Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. 

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
  • ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
  • ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)

Kosten

200,00 €

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Urheber

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