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Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen

Nr. 99019038016000

Volltext

Sie können die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehrbefähigung auch außerhalb eines Einstellungsverfahrens beantragen.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder deren Ablehnung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Voraussetzungen

Sie haben eine Lehrbefähigung in der ehemaligen DDR erworben.

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,
  • weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

Sofern Sie als Lehrkraft in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst eingestellt werden möchten, können Sie sich unter folgenden Internetseiten über die erforderlichen Unterlagen informieren:

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Kurt-Schumacher-Str. 21
  • 38102 Braunschweig
  • Faxnr.: +49 531 484-3483
  • Servicestellennr: +49 531 484-3333
  • E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mailänder Str. 2
  • 30539 Hannover
  • Faxnr.: +49 511 106 99-2853
  • Servicestellennr.: +49 511 106-6000
  • E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Auf der Hude 2
  • 21339 Lüneburg
  • Faxnr.: +49 4131 1545-2930
  • Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
  • E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgereicht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mühleneschweg 8
  • 49090 Osnabrück
  • Faxnr.: +49 541 77046-8103
  • Servicestellennr.: +49 541 77046-444
  • E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja