Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen
Nr. 99009054016000Volltext
- Sie beabsichtigen Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz anzubieten?
- In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Kurse bei der zuständigen Behörde stellen. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Kurse müssen von Ihnen erfüllt sein. Hierfür sind die notwendigen Nachweise zu erbringen.
- Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.
Verfahrensablauf
- Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
- Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
- Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
- Abschließend schickt die zuständige Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.
Voraussetzungen
Die Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz werden anerkannt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Kurs ist anzuerkennen, wenn
- die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
- die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten
- eine Erfolgskontrolle stattfindet.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antrag auf Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angaben über den Antragsteller
- Detaillierte Beschreibung des beantragten Kurses
- Detaillierte Beschreibung der Angebotsformen
- Übersicht der Lehrmaterialien
- Angaben zum Kursabschluss
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 250 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Rechtsbehelfsbelehrung können Sie dem Bescheid der zuständigen Behörde entnehmen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz