Inhalt

Was erledige ich wo?

An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken

Volltext

Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.09.2011