An einer Berufsfachschule anmelden
Nr. 99019045034000Volltext
Nach Abschluss Ihrer allgemein bildenden Schule können Sie in der einjährigen oder der zweijährigen Berufsfachschule eine berufliche Grundbildung in einer Fachrichtung Ihrer Wahl und /oder den mittleren Schulabschluss (»Realschulabschluss«) oder den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben.
Wenn Sie eine einjährige Berufsfachschule in einer Fachrichtung mit einem bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkt anwählen, kann als Aufnahmevoraussetzung der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert werden.
Wenn Sie einen mittleren Schulabschluss besitzen, können Sie in einer zwei- oder dreijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschule einen Berufsabschluss (Assistenzberuf) erwerben. Einige berufsqualifizierenden Berufsfachschulen bauen auch auf dem Hauptschulabschluss auf oder setzen eine Fachhochschulreife voraus.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein direkter Einstieg in Klasse 2 einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule möglich sein, z.B. bei Vorliegen eines Berufsabschlusses.
Verfahrensablauf
Sie reichen die ausgefüllte Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen in der BBS ein. Ihre Anmeldung wird hinsichtlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Aufnahmevoraussetzungen und der Kapazität im Bildungsgang geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht der Schule zum Status Ihrer Anmeldung.
Zuständige Stelle
Berufsbildende Schule, an der Sie sich anmelden wollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
- ein Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis oder
- Sekundarabschluss l - Realschulabschluss
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule sind u.a.
- der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- sowie weiteren Aufnahmevoraussetzungen, die je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich sind
Die berufsqualifizierenden Berufsfachschulen Pflegeassistenz und Kosmetik können auch mit einem Hauptschulabschluss besucht werden.
- Die berufsqualifizierende Berufsfachschule Informatik setzt eine Fachhochschulreife voraus.
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
- ein Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
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Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis oder
- Sekundarabschluss l - Realschulabschluss
-
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule sind u.a.
- der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- sowie weiteren Aufnahmevoraussetzungen, die je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich sind.
- das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
- (sobald es vorliegt) das Abschlusszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Frist
Wenn berufsbildende Schulen Anmeldetermine oder Anmeldefristen festgelegt haben, geben die Schulen diese öffentlich bekannt.
Rechtsgrundlage(n)
- KMK - Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der KMK vom 17.10.2013)
- Definition Berufsfachschule in § 16 NSchG
- § 2 Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009
- § 33 - Besondere Vorschriften für einzelne Bildungsgängen, Anlage 3 - Berufsfachschule der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009
- § 2 der Anlage 3 zu § 33 BbS-VO
- § 3 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Kultusministerium
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)