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Was erledige ich wo?

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Nr. 99071008261000

Leistungsbeschreibung

Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Aufsichtsbehörde (FB II des Landesjugendamtes) melden. Es werden folgenden Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:

  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
  • Wechsel der Leitung

Zu melden sind:

  • Name und Anschrift des Trägers
  • Name und berufliche Qualifikation der betreffenden Person

Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

Die Meldung erfolgt über die Internetanwendung kita.web

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung über das internetgestützte Verfahren kita.web.
  • Die Meldung wird über den Weiterleitungsbutton durch den Träger freigegeben.
  • Die Weiterleitung erfolgt dann automatisch an die zuständige Behörde/Sachbearbeitung.
  • Die Behörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen., Ssollten Formfehler oder nicht gesetzeskonforme Eingaben vorliegen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung wieder an die Behörde freigeben.

Voraussetzungen

Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung und erhalten hierdurch auch automatisch einen Zugang zu dem internetgestützten Verfahren kita.web.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Name, Vorname, Qualifikation des Personals sowie das Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses

Name, Vorname, Qualifikation sowie das Enddatum der Leitungstätigkeit

Name, Vorname, Qualifikation sowie das Datum der Übernahme der Leitungstätigkeit

Die Daten werden in der Internetanwendung kita.web eingetragen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Meldung unverzüglich abgeben, nachdem Sie von der Personalveränderung Kenntnis erlangt haben. Dies sollte in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Meldung muss über die Internetanwendung kita.web erfolgen. Den Zugang zu kita.web haben Sie mit Ihrer Betriebserlaubnis erhalten.

In kita.web steht sowohl ein Handbuch als auch ein Anleitungsvideo zur Verfügung, das ggf. bei der Umsetzung der Personalmeldung unterstützen kann.