Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Nr. 99058070261000Volltext
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer.
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Hannover
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Hildesheim und Südniedersachsen
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Oldenburg
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
- Gebührenordnung der Handwerkskammer für Ostfriesland
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Beratung und Kontaktdaten der Handwerkskammern
- Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Hannover
- Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Hildesheim und Südniedersachsen
- Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Oldenburg
- Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
- Datenschutzinformation zur Leistung der Handwerkskammer für Ostfriesland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Urheber
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
keine