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Datum: 25.01.2023

Wohngeldstelle im Rathaus nur eingeschränkt geöffnet - Terminvereinbarung erforderlich

Bei Menschen mit geringem Einkommen machen die Kosten für Wohnen und Heizen einen nicht unerheblichen Anteil ihrer Ausgaben aus. Steigende Energiepreise treffen sie daher besonders. Der Bundestag hat dafür das „Wohngeld-Plus“-Gesetz verabschiedet, das ab 2023 den Beziehern von Wohngeld mehr Geld bringt.

Für die Beantragung sind jetzt die neuen, bundeseinheitlichen Antragsformulare im Dienstleistungsportal der Gemeinde Belm unter www.belm.de/wohngeld online.

Für die Bearbeitung der Antragsrückläufer seit Jahresbeginn ist die Wohngeldstelle derzeit montags, dienstags und freitags geschlossen. Für Mittwoch und Donnerstag muss vorher zwingend ein Termin über das Terminbuchungsportal www.belm.de/termine vereinbart werden.

Die Wohngeldstelle macht keine Probeberechnungen zum Wohngeldanspruch. Das lässt sich über den Wohngeldrechner des Bundes unter www.bmwsb.bund.de online selber ermitteln. Der Rechner gibt allerdings nur eine erste Orientierung und keine endgültige Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe jemand tatsächlich wohngeldberechtigt ist.

Wegen der hohen Zahl an Antragsrückläufern zur Bearbeitung bittet die Gemeinde Belm um Verständnis.

Hilfe beim Ausfüllen der Anträge gibt weiterhin die Diakonie-Anlaufstelle im Haus der sozialen Dienste, Marktring 15.