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Datum: 18.04.2023

Rücksichtnahme im Garten und auf dem Balkon

Gerade im Frühjahr und Frühsommer stehen intensive Arbeiten im Garten an. Gelegentlich wird dabei im Übereifer die Mittagsruhe missachtet und es kann zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen, wenn zur falschen Zeit der Rasenmäher läuft. Auch beim ersten gemütlichen Grillabend auf dem Balkon kann es schnell Ärger mit den Nachbarn geben, wenn der Rauch zum Störfaktor wird.

Die Festsetzung der Nacht- und Mittagsruhe ist über mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt. So kommen etwa das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Niedersächsische Feiertagsgesetzes und die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ in der Gemeinde Belm zum Tragen. Demnach sind an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 8 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen alle Tätigkeiten verboten, die „die Gesundheit Unbeteiligter“ stören. Hierzu zählen auch alle Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung verbunden sind, wie etwa das Einwerfen in Wertstoffcontainern und auch das Hämmern, Sägen, Bohren oder ähnliche handwerkliche Tätigkeiten. Motorbetriebene Rasenmäher und Gartengeräte wie Häcksler und Laubsauger dürfen in der Zeit nicht betrieben werden. Die Einschränkungen gelten jedoch nicht für landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe sowie für Arbeiten, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden müssen, oder der Beseitigung einer Notfallsituation dienen.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern auch beim Thema „Grillen auf dem Balkon“ gefordert. Zwar muss das Grillen in den Sommermonaten von den Nachbarn grundsätzlich im üblichen Umfang geduldet werden. Gleichzeitig muss jedoch auch auf möglichst wenig Qualm und störende Rauchentwicklung geachtet werden. Gleiches gilt für die so genannten „Feuerkörbe“, die an lauen Frühlings- und Sommerabenden romantisches Flair verbreiten sollen. Hierzu darf nur gut abgelagertes Brennholz verwendet werden. Eine Störung der Mitbewohner und Nachbarn durch störenden Rauch muss auch hier vermieden werden.

Bei Unklarheiten steht der Fachbereich Bürgerdienste der Gemeinde Belm telefonisch unter 05406 505-68 beratend zur Seite.

Weitere Informationen und die Broschüre „Tipps für Nachbarn“ gibt es auf der Webseite www.belm.de/nachbarschaftsrecht.