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Datum: 26.10.2023

Im Herbst Gehwege und Straßen freischneiden

Die Blätter an Bäumen und Büschen zeigen es an: der Herbst ist nicht nur kalendarisch angekommen. Die ersten Sträucher haben bereits ihr herbstliches Farbenkleid angelegt und auch das erste Laub wird bereits abgeworfen. Allerdings kommt damit nun auch die Zeit, wo Grundstückseigentümer besonders aktiv werden müssen, denn die Reinigung von Straßen und Gehwegen ist Sache des Grundeigentümers.

Die grundsätzliche Reinigung der Straßen ist schon lange keine gemeindliche Aufgabe mehr, denn bereits 1995 wurde Kraft Beschlusses des Rates die Straßenreinigungssatzung entsprechend geändert. Jeder Eigentümer eines Grundstückes in einem bebauten Bereich, das an eine oder mehrere Straßen oder Wege grenzt, ist zur wöchentlichen Reinigung der Gehwege, Gossen und Parkspuren - erforderlichenfalls auch Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte - verpflichtet. „Angrenzender Eigentümer“ im Sinne der Satzung ist übrigens auch, wenn das Grundstück durch Böschung, Mauer oder Grünstreifen von Straße oder Gehweg getrennt ist.

Bei Gemeinschaftseigentum wie Garagenanlagen sind alle Eigentümer gesamtschuldnerisch zur Reinigung verpflichtet, zumeist über einen Reinigungsplan geregelt.

Gleiches gilt im Übrigen für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Beispielsweise bei in den öffentlichen Verkehrsraum in Fahrbahnbereiche oder auf Gehwegen ragenden Ästen von Sträuchern oder Bäumen. Dieser Bewuchs führt vielfach dazu, dass Wege von Fußgängern nicht oder nur teilweise genutzt werden können. Grundstückseigentümer sind daher angewiesen, derartigen Bewuchs in der jetzigen Herbstzeit so weit zurückzuschneiden, dass Gehwege und Fahrbahnbereiche nicht beeinträchtigt werden. Als Richtmaß gilt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 Metern an Fußwegen. Über Fahrbahnen ist ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 m erforderlich.

Die Gemeinde Belm bittet die Grundstückseigentümer um Beachtung. Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung ist Daniel Ziemann im Fachbereich „Bürgerdienste“, Telefon 05406 505-68.