L 87: Ab 26. Mai Fahrbahn- und Radwegerneuerung zwischen Belm und Bramsche-Engter
Das wird sowohl die Autofahrer als auch die Radfahrer freuen: Ab Dienstag, 26. Mai, erhalten die Fahrbahn und Teile des Radweges der Icker Landstraße / Engterstraße (L 87) zwischen Belm und Bramsche-Engter eine neue Asphaltdecke. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Osnabrück mit.
Die Fahrbahn- und Radwegsanierung beginnt in Belm, kurz vor der Auffahrt zur B 51, und endet in Bramsche-Engter. Insgesamt führt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Fahrbahnerneuerung der Landesstraße L 87 auf einer Länge von rund 12 km durch. Damit ist diese Sanierungsmaßnahme in Bezug auf die Länge das größte Erneuerungsprojekt auf allen Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Osnabrück in diesem Jahr.
Aufgrund der langen Baustrecke wird die Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte unterteilt. In der ersten Bauphase wird der Kreisverkehr Icker Landstraße (L 87) / Power Weg (K 342) südlich von Icker erneuert. Die Icker Landstraße (L 87) ist während der Bauzeit befahrbar. Der Verkehr wird aber mit einer Baustellenampel geregelt. Der Power Weg (K 342) muss dagegen voll gesperrt werden. Die Umleitung in Fahrtrichtung Icker führt ab der Haster Straße / Bremer Straße (K 316 / K 351) bis Belm, über die Venner Straße (K 314) bis nach Vehrte und über die Lechtinger Straße (L 109) bis nach Icker. Die Umleitung ist örtlich ausgeschildert. Die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt dauern voraussichtlich zwei bis drei Wochen an. Witterungsbedingte Verzögerungen sind nicht auszuschließen.
Anschließend wird der nächste Bauabschnitt bearbeitet, welcher die Fahrbahn- und Radwegsanierung von Belm bis zum Kreisverkehr umfasst. Mehr Details hierzu folgen rechtzeitig in einer weiteren Pressemitteilung.
Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und auf den Umleitungsstrecken und dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anliegern für ihr Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
Quelle: Pressemitteilung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr