Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Strafverfahren gegen erwachsene Täter Verwendungsnachweisprüfung
Nr. 99400476274000Volltext
Ziel der Fördergrundsätze ist es Zuwendungen zu gewähren, um die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen sicherzustellen.
Für ausgezahlte Zuwendungen müssen Sie deren Verwendung nachweisen.
Ansprechpunkt
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Zuständige Stelle
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Voraussetzungen
Sie müssen die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen nachweisen
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug
- Vollmacht des Projektträgers
- Sachbericht
- Zahlenmäßiger Nachweis der verwendeten Zuwendungen
- ggf. Belege (nicht bei einfachem Verwendungsnachweis)
ggf. Ergebnis einer Vorprüfung durch Prüfungseinrichtungen
Kosten
Nicht angegeben
Frist
Die Verwendung der Förderung ist bis zum 31. Mai des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres nachzuweisen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 6 Monaten. In Einzelfällen kann diese aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Zuwendungen für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.
- Sie reichen den Verwendungsnachweis schriftlich oder online ein
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft die Angaben. Ggf. kann es zu einer Rückforderung der ausgezahlten Zuwendungen kommen
Für den Verwendungsnachweis können Sie die Vordrucke verwenden, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.
Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium (MJ)