Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Strafverfahren gegen erwachsene Täter Auszahlung
Nr. 99400476079000Volltext
Das Ziel der Zuwendung ist es die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen sicherzustellen. Wenn Sie Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenen Strafrecht durchführen, können Sie beim Land Niedersachsen Fördermittel für die Personalkosten beantragen.
Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
Ansprechpunkt
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
Zuständige Stelle
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
Voraussetzungen
Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug
- Vollmacht des Projektträgers
Frist
Die Frist zur Antragstellung endet zum 10.12. des jeweiligen Zuwendungsjahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Wochen. Kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Verfahrensablauf
Zuwendungen für Träger zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht in Niedersachsen können Sie online oder schriftlich beantragen. Sobald Zuwendungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung für Träger zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen oder lehnt ihn ab.
Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Urheber
- Handelsregisterauszug
- Vollmacht des Projektträgers
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium (MJ)