Neuerteilung der Fahrlehr-Erlaubnis beantragen
Nr. 99018014236000Urheber
Volltext
Aus bestimmten Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Fahrlehr-Erlaubnis neu beantragen müssen.
Dazu zählen
- Erlöschen,
- Rücknahme,
- Widerruf oder
- Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis
Auf eine erneute Prüfung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer kann verzichtet werden, wenn keine Tatsachen gegen Ihre fachliche oder pädagogische Eignung vorliegen.
Sie müssen die Prüfung erneut ablegen, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Fahrlehr-Erlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrlehr-Erlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen sind.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie sind geistig und körperlich geeignet.
- Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
- Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
- Führerschein (Kopie)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bund Redaktionssystem des Bausteins Leistungen
Kosten
nicht angegeben
Frist
Sie müssen die Fahrlehrerprüfung erneut ablegen, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme, dem Widerruf oder dem Verzicht auf Ihre Fahrlehrerlaubnis mehr als zwei Jahre vergangen sind.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben