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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Nr. 99014018012000

Volltext

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister

Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 

Voraussetzungen

  • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
    • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
    • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Ihre Kinder oder Enkel
  • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
    • Erbschein
    • Grundbuchauszug
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Amtsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

zuständiges Standesamt

Zuständige Stelle

zuständiges Standesamt

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister benötigen Sie in der Regel:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • bei schriftlicher Antragstellung gegebenenfalls eine Kopie des Ausweisdokuments,
  • bei Online-Antragstellung gegebenenfalls eine elektronische Authentifizierung,
  • bei Antragstellung oder Abholung durch eine vertretende Person eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der berechtigten und der vertretenden Person,
  • wenn Sie den Auszug für eine andere Person beantragen, einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses.

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Sie können den mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister persönlich, schriftlich oder - sofern angeboten - online beim zuständigen Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Das Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Berechtigung.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der mehrsprachige Auszug aus dem Personenstandsregister ausgestellt.
  • Sie erhalten den Auszug je nach Art der Antragstellung persönlich oder per Post.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Frist

  • 30 — 110 Jahr(e)
    • Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.