Informationen zu geplanten Auftragsvergaben für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte einsehen
Nr. 99141027140000, 99141027144000, 99141027240000, 99141027265000Volltext
Eine Ausschreibung ist die öffentliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Liefer- oder Dienstleistung abzugeben. Öffentliche Auftraggeber führen Vergabeverfahren durch, um Aufträge transparent und wettbewerblich zu vergeben.
Liegt der geschätzte Auftragswert für Liefer- oder Dienstleistungen unterhalb des geltenden EU-Schwellenwerts, erfolgt die Vergabe nach den nationalen Vergabevorschriften.
Sie können sich an einem Vergabeverfahren beteiligen und ein Angebot für die ausgeschriebenen Liefer- oder Dienstleistungen abgeben. Je nach Vergabeverfahren wird der Auftrag öffentlich ausgeschrieben oder Sie werden direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert.
In der Ausschreibung finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vergabeverfahren. Dazu gehören insbesondere die Beschreibung der zu erbringenden Leistung, die Teilnahme- und Eignungsanforderungen, die Zuschlagskriterien, die einzureichenden Unterlagen sowie die Frist für die Angebotsabgabe.
Der öffentliche Auftraggeber prüft und bewertet die eingegangenen Angebote. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden Sie über das Ergebnis informiert. Erhalten Sie den Zuschlag, kommt der Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber zustande.
Ansprechpunkt
Zuständig ist der öffentliche Auftraggeber, der den Auftrag ausschreibt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der öffentliche Auftraggeber, der den Auftrag ausschreibt.
Voraussetzungen
Sie können sich an einem Vergabeverfahren beteiligen, wenn:
- Sie ein Unternehmen sind und die ausgeschriebene Liefer- oder Dienstleistung erbringen können.
- Der öffentliche Auftraggeber die Vergabe eines Auftrags plant.
- Die Anforderungen der Ausschreibung oder Vergabeunterlagen erfüllt werden.
- Sie die geforderten Unterlagen und Nachweise fristgerecht einreichen.
- Der öffentliche Auftraggeber prüft vor der Vergabe, ob der geschätzte Auftragswert unterhalb des geltenden EU-Schwellenwerts liegt und führt das Verfahren nach den nationalen Vergabevorschriften durch.
Für Liefer- und Dienstleistungen gelten derzeit folgende EU-Schwellenwerte:
- 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden,
- 216.000 Euro für sonstige öffentliche Auftraggeber,
- 432.000 Euro für Sektorenauftraggeber.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
Je nach Vergabeverfahren können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Angebotsformular,
- Leistungsbeschreibung oder Leistungsverzeichnis,
- Preisblatt,
- Eigenerklärungen und Eignungsnachweise,
- weitere in den Vergabeunterlagen genannte Nachweise.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden über die in der Ausschreibung angegebene Vergabeplattform bereitgestellt.
Kosten
- Für die Teilnahme am Vergabeverfahren fallen keine Gebühren an.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Die Frist für die Angebotsabgabe wird vom öffentlichen Auftraggeber festgelegt und ist in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegeben.
Der öffentliche Auftraggeber informiert Bietende bzw. Bewerberinnen und Bewerber unverzüglich über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Auf Antrag werden die Gründe der Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags mitgeteilt.
Bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb werden Informationen über den vergebenen Auftrag für die Dauer von drei Monaten veröffentlicht.
Bearbeitungsdauer
Eine allgemeine Bearbeitungsdauer ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Dauer des Vergabeverfahrens richtet sich insbesondere nach der Vergabeart, dem Umfang der Beschaffung und den festgelegten Fristen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie an einem Vergabeverfahren für Liefer- oder Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen möchten, läuft das Verfahren in der Regel wie folgt ab:
-
Bekanntmachung der Ausschreibung
Der öffentliche Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibung oder führt einen Teilnahmewettbewerb durch. Darin finden Sie Informationen zum Auftragsgegenstand, zu den Teilnahmebedingungen und zu den Vergabeunterlagen. -
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb werden geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Die Aufforderung enthält unter anderem die Angebotsfrist sowie Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen. -
Prüfung der Angebote und Information über das Ergebnis
Der öffentliche Auftraggeber prüft die eingegangenen Angebote und entscheidet über die Vergabe des Auftrags. Anschließend werden die Bietenden bzw. Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert. Auf Antrag erhalten nicht berücksichtigte Bietende bzw. Bewerberinnen und Bewerber Informationen über die Gründe der Entscheidung. -
Veröffentlichung der Auftragsvergabe
Bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb veröffentlicht der öffentliche Auftraggeber Informationen über den vergebenen Auftrag, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte ist kein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgesehen.
Je nach Einzelfall können Sie
- einen Vergaberechtsverstoß gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber rügen,
- zivilrechtliche Ansprüche geltend machen oder
- eine Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung